Europäischer Hochschulraum

Seit der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 spricht man vom Europäischen Hochschulraum, EHEA, European Higher Education Area und ERIA European Research and Innovation Area, auf Spanisch vom EEES, Espacio Europeo de Educación Superior. Ziel der Erklärung ist die Vereinfachung und Harmonisierung des Europäischen Bildungs- und Hochschulsystems mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen.

Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es weitere assoziierte Staaten. Mittlerweile haben 47 Länder diese Vereinbarung unterschrieben. In der Berufspraxis bedeutet die Harmonisierung, dass die Bildung unabhängig vom Herkunftsland auf die Berufspraxis aller Mitgliedsstaaten übertragen wird. Beispielsweise wird es ermöglicht, in Spanien zu studieren, um sich auf eine Karriere in Deutschland vorzubereiten beziehungsweise umgekehrt. Länderspezifika werden zu Gunsten eines gemeinsamen Arbeitsmarktes harmonisiert, um neben der rechtlichen Freizügigkeit eine bildungspolitische Gleichwertigkeit herzustellen.

Der Europäische Hochschulraum bedeutet für das spanische Bildungs- und Hochschulsystem die Aufteilung in drei Studienabschlüssen: Bachelor (Grado), Master und Doktortitel (Doctorado). Die Studienabschlüsse können in den folgenden Studiengebieten erworben werden:

  • Kunst- und Geisteswissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften Sozial- und Rechtswissenschaften
  • Ingenieur- und Architekturwesen
spanisches studium

Das spanische Studium im europäischen Hochschulraum

Spanien ist Mitgliedstaat der Bologna-Reform aus dem Jahr 1999. Sein Studiensystem ist mit den Mitgliedstaaten des europäischen Hochschulraumes kompatibel. Die spanischen Hochschulabschlüsse sind innerhalb der Mitgliedstaaten funktional gleichgestellt. Hierzu gehören insbesondere die Bezeichnung Bachelor und Master.

Bachelor-Studium

Das Bachelor-Studium, „grado“ auf Spanisch, hat eine Länge von 4 Jahren inklusive Abschlussarbeit mit 240 Leistungspunkten (Credit Points) laut ECTS (European Credit Transfer System). Das Studium gliedert sich wie folgt:

  • Grundstudienfächer (mindestens 60 Credit Points)
  • Pflichtfächer
  • Wahlpflichtfächer
  • Praktika (mindestens 60 Credit Points)
  • Bachelor-Abschlussarbeit (mindestens 6 und maximal 30 Credit Points)
  • Kulturwissenschaften und kulturelle Aktivitäten (maximal 6 Credit Points)

Die Studierenden müssen sich insgesamt in jedem Studienjahr für Kurse mit mindestens 9 Credit Points und maximal 90 Credit Points einschreiben.

Master-Studium

Die Master-Studiengänge haben eine Länge von einem bis zwei Studienjahren bei 60 bis 120 Credit Points laut ECTS. 

Das Masterstudium hat als Ziel, bereits erworbene Kenntnisse aus den Bachelor-Studiengängen zu erweitern und sich zu spezialisieren. Mit dem Mastertitel erwirbt der Absolvent die Möglichkeit, im Anschluss einen Doktortitel zu erwerben. Der Master wird innerhalb des Europäischen Hochschulraumes anerkannt. Die Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang sind der Bachelor und/oder ausreichende Berufserfahrung in dem Studienfach.

Alle Studiengänge, Bachelor und Master, werden durch staatliche Akkreditierungsgesellschaften kontrolliert und zugelassen, um die Qualität und die Konvergenz zum Europäischen Hochschulraum sicherzustellen.

Der Doktortitel

Das Studium zum Doktortitel versetzt den Aspiranten in die Lage, Forschung und Auswertung auf einem fortgeschrittenen Niveau zu entwickeln und neue bis neueste wissenschaftliche Ergebnisse der Forschung zu entwickeln. Das Studium zum Doktortitel ist in zwei Zyklen aufgeteilt. Der erste Zyklus beginnt mit dem Masterstudium, das 60 Credit Points beinhaltet.

Der zweite Zyklus beinhaltet die Forschung zu einem neuen wissenschaftlichen Teilgebiet und schließt nach Einrechen der Doktorarbeit mit der öffentliche Verteidigung derselben ab. Der maximale Zeitraum für den Erwerb des Doktortitels sind drei Jahre in Vollzeit, Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Doktortitel in Teilzeit zu erwerben, wodurch sich die Studienzeit erhöht.

Der internationale Doktortitel

über den Erwerb des spanischen Doktortitels hinaus gibt es die Möglichkeit, einen internationalen Doktortitel zu erwerben, der sich an der internationalen Wissenschaft und Forschung ausrichtet. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mindestens dreimonatiger Aufenthalt in einem renommierten ausländischen Forschungszentrum oder an einer ausländischen Universität
  • Studium und Forschungsarbeit, die von einem anerkannten Professor begleitet und durch die Akademische Kommission autorisiert ist.
  • Ein Teil der Doktorarbeit, zumindest die Zusammenfassung, muss in der jeweiligen Zielsprache verfasst sein. Dieser Passus wird nur dann angewandt, wenn das Zielland eine andere Amtssprache als Spanisch besitzt.
  • Die Doktorarbeit soll von zwei Professoren bzw. Doktorvätern aus dem Ausland begutachtet werden.
  • Mindestens ein Doktorvater muss aus dem Ausland stammen und die Voraussetzung für die Anerkennung durch die Akademische Kommission besitzen.

Unabhängig vom internationalen Doktortitel werden alle spanischen Doktortitel innerhalb des Europäischen Hochschulraumes anerkannt.

Fachabteilungen für den Doktortitel

Die Universitäten haben die Möglichkeit, spezielle Doktorschulen einzurichten, um diesen Lehrbereich speziell an die Bedürfnisse des Doktoranden anzupassen. Darüber hinaus soll die Forschung innerhalb der Doktorarbeit nach den Bedürfnissen von staatlichen und privaten Einrichtungen ausgerichtet werden, insbesondere soll die Anbindung an die Wirtschaft hergestellt werden, um die Fähigkeiten des zukünftigen Doktors an die Marktbedürfnisse anzupassen. Anderseits soll der Wissensmarkt von den Forschungsergebnissen der Doktorschulen profitieren.

Leistungspunkte ECTS

Leistungspunkte werden im Europäischen Hochschulraum als Credit Points bezeichnet. Der ECTS (European Credit Transfer System) garantiert die gegenseitige Anerkennung sowohl der Leistungsscheine als auch der Hochschultitel insgesamt. Bemessungsgrundlage ist die Studienarbeit des jeweiligen Studenten. Dazu gehören Vorlesungen, persönliches Studium, Leistungsnachweise und Praktika. Ein Credit Point entspricht 25 Zeitstunden eines Studenten. Ein Studienjahr entspricht 60 Credit Points, so dass ein Studienjahr 1.500 Zeitstunden umfasst.

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